Das Bedürfnis nach Sicherheit macht an der Grenze zwischen Eigentum und Miete nicht halt. Besonders Wohnungen im Erdgeschoss oder Hochparterre sowie Mietshäuser mit ungesicherten Zugängen sind ein bevorzugtes Ziel von Einbrechern. Viele Mieter gehen jedoch fälschlicherweise davon aus, dass sie bauliche Veränderungen zur Einbruchprävention weder durchführen dürfen noch finanzielle Förderung dafür erhalten.
Tatsächlich hat der Gesetzgeber die Rechte von Mietern gestärkt: Seit der Mietrechtsreform besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu bestimmten baulichen Maßnahmen des Einbruchschutzes (§ 554a BGB). Zudem können auch Mieter die staatliche KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Wir schlüsseln die rechtlichen Rahmenbedingungen und die optimale Finanzierungsstrategie für Mieter auf.
Möchten Sie als Mieter Ihre Wohnung sicherer machen, benötigen Sie für alle Maßnahmen, die einen Eingriff in die Bausubstanz darstellen (z. B. Bohrlöcher in Türrahmen oder Mauerwerk), grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters.
Gemäß § 554a BGB (Barrierefreiheit und Einbruchschutz) kann der Vermieter seine Zustimmung jedoch nur noch ausnahmsweise verweigern, wenn sein Interesse an der Unverändertheit der Mietsache das Interesse des Mieters an der Sicherheit überwiegt.
Welche Maßnahmen Vermieter in der Regel genehmigen müssen:
In der Praxis gilt die Grundregel: Wer die Maßnahme veranlasst, zahlt auch die Kosten. Wenn Sie als Mieter auf eigene Initiative Zusatzschlösser oder eine Alarmanlage nachrüsten, müssen Sie die Hardware und den Handwerkerlohn selbst finanzieren.
Zwei kaufmännisch intelligente Auswege:
Auch als Mieter können Sie den Antrag im KfW-Zuschussportal direkt auf Ihren eigenen Namen stellen. Die Auszahlung erfolgt exklusiv auf Ihr Bankkonto.
Ein wichtiger finanzieller Faktor bei der Auszugsplanung ist die sogenannte Rückbaupflicht (§ 546 BGB). Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen.
So sichern Sie sich ab:
Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Verboten abschrecken. Mit dem Recht auf Vermieter-Zustimmung nach § 554a BGB und dem staatlichen KfW-Zuschuss lässt sich eine Mietwohnung heute kostengünstig und rechtssicher absichern.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner: Ermitteln Sie in unter 60 Sekunden die voraussichtlichen Kosten und Ihre individuelle KfW-Förderhöhe für Ihre Mietwohnung. Wir verbinden Sie mit regionalen Fachbetrieben, die Sie bei der Abstimmung mit dem Vermieter und der fachgerechten Montage unterstützen.