Kalkulation starten

Landesförderbanken: Welche regionalen Zuschüsse Sie zusätzlich nutzen können

Der Förder-Dschungel: Mehr als nur die KfW

Wenn Eigenheimbesitzer nach finanzieller Unterstützung für den Einbau einer Alarmanlage oder neuer Sicherheitsfenster suchen, fällt fast immer zuerst ein Name: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem Programm 455-E. Doch die KfW ist nicht die einzige staatliche Institution, die Gelder für die private Kriminalprävention ausschüttet.

Was viele Bauherren und Modernisierer nicht wissen: Die einzelnen Bundesländer verfügen über eigene Förderinstitute – die sogenannten Landesförderbanken. Diese Institute legen regelmäßig regionale Förderprogramme auf, die sich gezielt an die Einwohner des jeweiligen Bundeslandes richten. Oft lassen sich diese regionalen Mittel sogar mit den Darlehen und Zuschüssen des Bundes kombinieren.


Warum regionale Förderprogramme oft lukrativer sind

Die KfW-Zuschusstöpfe stammen aus dem Bundeshaushalt und sind häufig schon im Spätsommer eines Jahres restlos ausgeschöpft (Förderstopp). Regionale Programme unterliegen anderen Haushaltszyklen und können in Zeiten eines KfW-Förderstopps die rettende Alternative sein.

Darüber hinaus verfolgen Landesförderbanken oft einen ganzheitlicheren Ansatz bei der Modernisierung von Bestandsbauten.

Drei Gründe für regionale Förderungen:

  1. Geringere Mindestinvestition: Während die KfW für den Zuschuss 455-E förderfähige Kosten von mindestens 500 Euro verlangt, fördern manche Länder bereits kleinere Einzelmaßnahmen (z. B. nur den Einbau eines Panzerriegels).
  2. Kombinations-Boni: Viele Länder vergeben Extra-Zuschüsse, wenn der Einbruchschutz mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Altersgerechtes Umbauen) oder zur energetischen Sanierung gebündelt wird.
  3. Zinsgünstige Darlehen: Wenn Sie die Sicherheitstechnik (z. B. teure Alarmanlagen und neue RC2-Fenster) nicht aus Eigenmitteln zahlen können, bieten Landesförderbanken extrem zinsgünstige Darlehenskonditionen an, die die Hausbank meist nicht unterbieten kann.

Die wichtigsten Landesförderbanken in Deutschland

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, wo Sie in Ihrer Region nach spezifischen Fördermitteln suchen müssen, haben wir die zentralen Förderinstitute aller 16 Bundesländer alphabetisch aufgelistet. Oftmals werden hier zinsverbilligte Kredite angeboten, die sich ideal mit den direkten Zuschüssen der KfW kombinieren lassen:

  • 🔵 Baden-Württemberg (L-Bank): Die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) bezuschusst im Rahmen ihrer Programme für “Wohnen mit Zukunft” Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erhöhung des Einbruchschutzes.
  • 🟡 Bayern (LfA Förderbank Bayern & BayernLabo): Das bayerische Zinsverbilligungsprogramm unterstützt Modernisierungen im Bestand, bei denen smarte Gebäudetechnik und Einbruchschutzkomponenten voll anrechenbar sind.
  • 🐻 Berlin (IBB): Die Investitionsbank Berlin unterstützt im Rahmen des Programms “IBB Wohnraum modernisieren” explizit auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Dies ist besonders für den urbanen Altbaubestand und das Nachrüsten von Wohnungseingangstüren interessant.
  • 🦅 Brandenburg (ILB): Die Investitionsbank des Landes Brandenburg bietet Förderungen zur Wohneigentumsbildung und Modernisierung, bei denen einbruchhemmende Maßnahmen als wertsteigernd berücksichtigt werden.
  • Bremen (BAB): Die Bremer Aufbaubank unterstützt mit dem Programm “Wohnraumförderung” energetische Sanierungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit, in die oftmals auch Sicherheitstechnik integriert werden kann.
  • Hamburg (IFB Hamburg): Die Hamburgische Investitions- und Förderbank richtet sich mit speziellen Modernisierungs-Zuschüssen sowohl an Eigenheimbesitzer als auch an Vermieter, die den Einbruchschutz im dicht besiedelten städtischen Raum verbessern wollen.
  • 🔴 Hessen (WIBank): Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet das Förderprogramm „Kriminalprävention an Wohngebäuden“ an, das gezielt Privatpersonen beim Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitstüren entlastet.
  • Mecklenburg-Vorpommern (LFI): Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert von Wohnraum erhöhen, was auch Investitionen in die Gebäudesicherheit einschließt.
  • 🐎 Niedersachsen (NBank): Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen vergibt zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Wohneigentum. Der Fokus liegt hier auf der cleveren Kombination aus altersgerechtem Umbau (Barriereabbau) und dem Nachrüsten von Sicherheitstechnik.
  • 🟢 Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK): Die NRW.BANK bietet neben Darlehen für die energetische Sanierung auch Fördermittel an, in deren Rahmen der Schutz vor Einbruch und Vandalismus (DIN EN 50131 / DIN EN 1627) voll förderfähig ist.
  • 🍇 Rheinland-Pfalz (ISB): Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen zur Modernisierung, inklusive des altersgerechten Umbaus und der Verbesserung des Einbruchschutzes.
  • 🦁 Saarland (SIKB): Die Saarländische Investitionskreditbank bietet Förderkredite für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum an, die auch für Sicherheitsupgrades genutzt werden können.
  • ⚔️ Sachsen (SAB): Die Sächsische Aufbaubank bietet unter anderem Programme wie “Familienwohnen” an. Wer hier Bestandsimmobilien kauft oder saniert, kann Ausgaben für RC2-Fenster und professionelle Alarmanlagen direkt in die förderfähigen Gesamtkosten integrieren.
  • 🐻 Sachsen-Anhalt (IB): Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Modernisierungsprojekte, bei denen Investitionen in Sicherheitstechnik im Rahmen von umfassenden Sanierungen berücksichtigt werden.
  • Schleswig-Holstein (IB.SH): Mit dem “IB.SH Modernisierungskredit” fördert die Investitionsbank Schleswig-Holstein Hausbesitzer. Smarte Gefahrenmeldeanlagen und mechanische Türsicherungen werden hier als nachhaltige Wertsteigerung der Immobilie anerkannt.
  • 🌳 Thüringen (TAB): Die Thüringer Aufbaubank vergibt Fördermittel für die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse des Alters, was erfahrungsgemäß oft mit Verbesserungen der Sicherheitstechnik (z.B. Smart Home) einhergeht.

(Hinweis: Förderprogramme unterliegen ständigen politischen Anpassungen. Prüfen Sie stets die tagesaktuellen Bedingungen auf den Websites der jeweiligen Institute).


Kombinationsverbot beachten!

Eine wichtige gesetzliche Regel im Fördermittel-Recht betrifft das sogenannte Kombinationsverbot (Kumulierungsverbot). Sie können nicht einfach dieselbe Handwerker-Rechnung bei der KfW einreichen und danach noch einmal bei Ihrer Landesförderbank, um insgesamt 40 % der Kosten zurückzubekommen.

Die Regel: Zuschüsse aus verschiedenen öffentlichen Töpfen dürfen für dieselbe Einzelmaßnahme in der Regel nicht addiert werden, wenn dadurch die tatsächlichen Investitionskosten überschritten werden oder die Förderrichtlinien (z. B. der KfW) dies explizit ausschließen.

Was jedoch oft erlaubt ist, ist die Kombination eines zinsgünstigen Kredits der Landesbank mit dem Investitionszuschuss der KfW – oder das Aufsplitten der Maßnahmen (z.B. KfW für die Alarmanlage, Landesförderbank für die RC2-Fenster).


Holen Sie sich Hilfe beim Antrag

Der Fördermittel-Dschungel ist für Laien schwer zu durchschauen. Bevor Sie einen Förderantrag stellen (der, wie immer, vor Beginn der handwerklichen Umsetzung erfolgen muss!), sollten Sie das Konzept mit einem Experten besprechen.

Ein zertifizierter Errichterbetrieb aus Ihrer Region kennt nicht nur die technischen Normen (VdS, DIN), sondern weiß meist sehr genau, welche regionalen Töpfe in Ihrem Bundesland aktuell die höchste Rendite abwerfen.

Lassen Sie die Profis rechnen: Nutzen Sie unsere Vermittlung, um geprüfte Fachbetriebe für Sicherheitstechnik aus Ihrer direkten Umgebung zu finden. Diese helfen Ihnen nicht nur bei der Planung der Alarmanlage, sondern übernehmen auf Wunsch auch die saubere Abwicklung und Beantragung der für Sie relevanten Landesfördermittel.